Finanzierung



Gastronomieausstattung - erst mieten dann kaufen

Für einen Teil unseres Gastronomieausstattung-Programms bieten wir Ihnen an, die entsprechende Gastrotechnik zunächst zu mieten, um zu prüfen, ob sie Ihren Anforderungen entspricht. Danach rechnen wir – je nach Nutzungsdauer – die Mietzahlungen zu einem großen Teil auf den Kaufpreis an. So kaufen Sie nicht die Katze im Sack und wissen sehr genau, den Nutzen Ihrer neuen Gastronomieausstattung einzuschätzen.

Bei EmK können Sie also erst Gastrotechnik mieten und später kaufen. Sollten Sie im EmK-Shop Artikel finden, die diesen Hinweis nicht tragen, so fragen Sie gern unsere Berater nach einer Lösung.

Teilzahlung durch Mietkauf - die Investitionen in Gastronomieausstattung wunschgemäß verteilt



Wenn Sie die Anschaffung von Gastronomieausstattung planen, dann werden Sie im Vorfeld Ihr Budget sehr genau kennen. Um durch die Anschaffung Ihrer neuen Gastrotechnik die Liquidität nicht zu sehr einzuschränken, haben Sie die Möglichkeit, Gastrotechnik zu leasen oder per Mietkauf zu erwerben.

Beim Mietkauf von Gastrotechnik können Sie die Laufzeit zwischen 3 Monaten und 72 Monaten frei bestimmen. In der Praxis wird die gesamte Mehrwertsteuer aus dem Rechnungsbetrag mit der ersten Mietkauf-Rate beglichen. Danach zahlen Sie die monatlichen Raten für Ihre Gastronomieausstattung nur noch netto. Mit Zahlung der letzten Mietkauf-Rate geht das Eigentum an Ihrer neuen Gastrotechnik an Sie über.



Besonders vorteilhaft ist bei EmK, dass bis zu 3 Monate der Mietkaufgegenstand zunächst genutzt werden kann, ohne dass dafür etwas zu bezahlen ist. Liefern wir also beispielsweise Anfang Oktober ein Gerät aus, so ist die Zahlung erst zum 01. Januar fällig.

Steuerlich verhält es sich bei dem Mietkauf so wie beim Kauf. Die Gastronomieausstattung wird in Ihren Büchern aktiviert und entsprechend der Abschreibungsfristen abgeschrieben. Ein steuerlicher Vorteil durch den Mietkauf von Gastronomieausstattung ist nicht zu sehen.

Steuerlich vorteilhaft ist dazu im Gegensatz das Gastrotechnik-Leasing:

Gastronomieausstattung leasen – liquide bleiben und Steuern sparen!



Bereits ab 1.000 EUR Einkaufswert bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Gastrotechnik zu leasen. Die Laufzeit eines Leasingsvertrages für Gastronomieausstattung hängt davon ab, welche Abschreibungszeiten für die erworbene Gastrotechnik anzusetzen ist. Minimal muss die Laufzeit eines Leasingsvertrages 40 % der Abschreibungszeit der erworbenen Gastronomieausstattung betragen.

Im Falle des Leasings von Gastronomieausstattung wird die Gastrotechnik nicht in Ihren Büchern aktiviert, sondern beim Leasing-Geber. Sie können die Netto-Leasingraten in voller Höhe Ihren Erträgen gegenüberstellen. So ist es zum Beispiel möglich, Gastrotechniken wie Kühltechnik oder Thermik nicht über 7 Jahre abschreiben zu müssen, sondern binnen 36 Monaten bis auf einen Buchwert von gerade einmal 10 % abzuschreiben.
Zum Ende der Laufzeit eines Leasingvertrags werden wir Ihnen die Übernahme anbieten. Das ist der sogenannte Restwert beim Leasing von Gastronomieausstattung. In dem Monat nach der Übernahme steht also Ihre relativ junge Gastronomieausstattung mit nur noch 10 % des Anschaffungswertes in den Büchern, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt einen deutlich höheren Restwert darstellt. An dieser Stelle können Sie überlegen, die entsprechende
Gastrotechnik abzustoßen, um erneut in ein Leasing einzusteigen, oder Sie nutzen die so erworbenen Technik langfristig, ohne allerdings weiterhin einen steuerlichen Nutzen zusätzlich daraus ziehen zu können.

Sehr häufig wird die Anschaffung von Gastronomieausstattung in Kombination mit Leasing und unserer 3-Jahre-Rundum-Sorglos-Garantie gewählt. So ist zu 100 % sichergestellt, welche Kosten aus der Anschaffung für den Anwender entstehen.